Du hast deine Traumimmobilie auf Mallorca gefunden? Herzlichen Glückwunsch. Bevor du den Vorvertrag (Arras) unterschreibst, lohnt sich ein genauer Blick auf die sogenannten Kaufnebenkosten. Neben dem Kaufpreis und der Erwerbssteuer fallen in Spanien weitere Ausgaben an, die du bei deiner Budgetplanung unbedingt einplanen solltest.
Diese betreffen vor allem den Notar, das Grundbuchamt, die Gestoria – und je nach Situation auch einen Anwalt. Damit du nicht den Überblick verlierst, bekommst du hier eine einfache und verständliche Übersicht.
Annahme: Wir gehen davon aus, dass du EU-Staatsbürger bist, aber nicht in Spanien resident. Andere Konstellationen besprechen wir gern persönlich.
Die 7 wichtigsten Kaufnebenkosten
1. Grunderwerbsteuer (ITP)
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie. Je nach Kaufpreis liegt der Steuersatz zwischen 8 % und 13 %.
2. Mehrwertsteuer (IVA) beim Neubau
Bei neu gebauten Wohnimmobilien zahlst du statt der ITP 10 % Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis. Bei Grundstücken und Gewerbe sind es 21 %.
3. Stempel- oder Beurkundungssteuer (AJD)
Bis zu einem Kaufpreis von €1.000.000 beträgt die Stempelsteuer 1,5 %; darüber erhöht sie sich auf 2 %.
4. Notarkosten – für die rechtssichere Beurkundung
Der spanische Notar beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für die formale Rechtssicherheit. Seine Gebühren sind gesetzlich geregelt und liegen in der Regel zwischen 0,1 % und 0,3 % des Kaufpreises. Für zusätzliche Kopien, Ausfertigungen oder Übersetzungen können weitere Gebühren hinzukommen.
5. Registerkosten – für die Eintragung ins Grundbuch
Damit du offiziell als Eigentümer eingetragen wirst, ist die Eintragung beim Eigentumsregister notwendig. Auch hier gilt eine gesetzlich geregelte Gebührentabelle. Rechne mit 0,1 % bis 0,2 % des Kaufpreises.
6. Gestoria – für die reibungslose Abwicklung
In Spanien übernimmt die Gestoria viele Aufgaben, die in Deutschland typischerweise beim Notar liegen – etwa die Zahlung der Grunderwerbsteuer oder die Kommunikation mit dem Grundbuchamt. Die Kosten liegen, je nach Aufwand, zwischen €200 und €1.000. Wenn du keinen eigenen Anwalt beauftragst, ist eine Gestoria in jedem Fall zu empfehlen.
7. Anwaltshonorar – für deine rechtliche Sicherheit
Anders als in Deutschland prüfen spanische Notare nicht alle Vertragsinhalte im Detail. Deshalb entscheiden sich viele Käufer für die Unterstützung durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 0,5 % und 1 % des Kaufpreises – je nach Komplexität. Kommen besondere Themen wie Erbrecht, steuerliche Fragen oder Gesellschaftsrecht dazu, kann das Honorar höher ausfallen. Dafür bekommst du professionelle Sicherheit – und kannst dich entspannt auf dein neues Zuhause freuen.
„Kaufnebenkosten sind kein Detail. Sie sind der zweite Kaufpreis – also rechne sie früh mit ein.“ – Stephan Elders, Marketing & Strategie
Das Ganze noch einmal in Kurzform
Grunderwerbsteuer (ITP): 8 % bis 13 % – bei gebrauchten Immobilien
Mehrwertsteuer (IVA): 10 % bei Neubauten, 21 % bei Grundstücken und Gewerbe
Stempelsteuer (AJD): 1,5 % – bzw. 2 % ab €1.000.000
Notarkosten: ca. 0,1 % bis 0,3 % des Kaufpreises
Grundbuch/Registro: ca. 0,1 % bis 0,2 % des Kaufpreises
Gestoria: zwischen €200 und €1.000
Anwaltshonorar: ca. 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises (ggf. mehr)
Faustregel zur Budgetplanung
Daher der wichtigste Hinweis: Eine Traum-Finca mit einem Kaufpreis von €2.000.000 kann inklusive Kaufnebenkosten schnell in Summe 16 % mehr – also rund €320.000 zusätzlich – kosten. Wer das früh in seine Planung einbaut, kann den Kauf ruhig und realistisch angehen.
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