Was du deinen Anwalt vor der Unterschrift fragen solltest, Teil einer sechsteiligen Serie zum Neubau-Kaufvertrag in Spanien.

Warum die Abnahme mehr ist als ein Schlüsselwechsel

Die Übergabe eines Neubaus in Spanien ist der formelle Zeitpunkt, an dem Mängel dokumentiert werden sollten. Was jetzt schriftlich festgehalten wird, ist später leichter durchsetzbar. Was fehlt, wird schwer nachzuweisen.

Die drei Gewährleistungsstufen der LOE

  • Ein Jahr für Ausführungsmängel: kleine Bauabweichungen, die die Nutzung stören.
  • Drei Jahre für Wohnbarkeit: Feuchtigkeit, Wärmedämmung, Belüftung, Undichtigkeiten.
  • Zehn Jahre für strukturelle Mängel: Statik, Tragwerk, wesentliche Bausubstanz.

Was in ein sauberes Abnahmeprotokoll gehört

Jede erkennbare Abweichung sollte mit Foto, Standort im Haus und Kurzbeschreibung dokumentiert werden. Ein Abnahmeprotokoll ohne Fristen zur Nachbesserung ist nur die halbe Miete.

Diese Fragen gehören auf den Tisch

  • Wer nimmt die Abnahme vor, mit welchen Fachleuten und in welchem Zeitraum?
  • Wie werden festgestellte Mängel priorisiert und mit welchen Nachbesserungsfristen versehen?
  • Welche Bank- oder Versicherungssicherheiten stehen für die LOE-Fristen bereit?
  • Wie ist der Ablauf, wenn Mängel im ersten, dritten oder zehnten Jahr auftreten und der Bauträger nicht mehr existiert?

Was du selbst nicht vergessen solltest

Halte während der ganzen Gewährleistungszeit ein einfaches Journal: Datum, Mangel, Foto, Kommunikation mit dem Bauträger. Diese Dokumentation macht später den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Reklamation und einem langwierigen Streit.

Verfasst von Valentin Quiroga, Rechtsanwalt für Immobilienrecht auf Mallorca. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Nach der Übergabe geht's los.

Wenn du gerade einen Neubau-Kaufvertrag vor dir liegen hast, gehen wir ihn mit dir in Ruhe durch. Wir connecten dich mit Valentin Quiroga, unserem Spezialisten für Immobilienrecht, und bleiben an deiner Seite, wenn du willst.

Schreib uns. Wir freuen uns. →Wie wir begleiten
Valentin Quiroga

Anwalt für Immobilienrecht

Valentin Quiroga

Gast

Deutschsprachiger Anwalt in Palma. Begleitet beim Immobilienkauf rechtlich – Due Diligence, Notarvorbereitung, Anderkonto und After-Sale-Themen. Spricht Deutsch, Spanisch und Englisch.