Was du deinen Anwalt vor der Unterschrift fragen solltest, Teil einer sechsteiligen Serie zum Neubau-Kaufvertrag in Spanien.

Warum die Memoria de Calidades kein Anhang ist

Die Memoria de Calidades beschreibt die konkret verwendeten Materialien: Böden, Sanitärkeramik, Fenster, Haustechnik, Fassaden. Sie ist keine Marketingunterlage, sondern die Grundlage jeder späteren Mängelrüge.

Was in der Memoria konkret drinstehen sollte

  • Marken oder Qualitätsniveau der wesentlichen Ausstattungsteile, mit klarer Referenz an eine bestimmte Serie.
  • Regelungen zu Farben, Formaten und Bemusterungsterminen.
  • Anlagen wie Klima, Fußbodenheizung, Alarmanlage, Wasseraufbereitung und Elektroniveau.
  • Außenanlagen: Poolgröße, Poolabdeckung, Grillplatz, Zisternenkapazität, Gartenumfang.

Wie du dich gegen Substitutionen absicherst

Bauträger behalten sich häufig das Recht vor, Materialien durch gleichwertige zu ersetzen. Ohne feste Referenzserie ist dieser Begriff dehnbar. Sinnvoll ist eine Klausel, die Substitutionen nur mit deiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

Diese Fragen gehören auf den Tisch

  • Ist die Memoria de Calidades verbindlicher Vertragsbestandteil und wie ist sie physisch mit dem Vertrag verknüpft?
  • Gibt es eine Änderungsklausel, und welche Kriterien gelten für Gleichwertigkeit?
  • Wie werden gewünschte Änderungen des Käufers (Upgrades, Sonderwünsche) protokolliert und bepreist?
  • Was passiert bei einer verspäteten Bemusterung, und wer trägt das Risiko?

Wovon du dich nicht blenden lassen solltest

Ein hochwertig klingender Prospekt ist keine Ausstattungszusage. Was zählt, ist die vertraglich festgeschriebene Materialliste. Alles, was dort nicht steht, kann bei der Übergabe fehlen, ohne dass rechtlich ein Mangel vorliegt.

Verfasst von Valentin Quiroga, Rechtsanwalt für Immobilienrecht auf Mallorca. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Details entscheiden Substanz.

Wenn du gerade einen Neubau-Kaufvertrag vor dir liegen hast, gehen wir ihn mit dir in Ruhe durch. Wir connecten dich mit Valentin Quiroga, unserem Spezialisten für Immobilienrecht, und bleiben an deiner Seite, wenn du willst.

Schreib uns. Wir freuen uns. →Wie wir begleiten
Valentin Quiroga

Anwalt für Immobilienrecht

Valentin Quiroga

Gast

Deutschsprachiger Anwalt in Palma. Begleitet beim Immobilienkauf rechtlich – Due Diligence, Notarvorbereitung, Anderkonto und After-Sale-Themen. Spricht Deutsch, Spanisch und Englisch.